Gebühren und Honorar

Drei Varianten der Berechnung

Das Steuerberaterhonorar ist für Sie als Mandant neben den angebotenen Leistungen ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl Ihres Steuerberaters oder Ihrer Steuerberaterin. Die Steuerberatergebühren sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. Für die Berechnung des Honorars gibt es drei Varianten. Die Gebühren hängen entweder vom sogenannten Gegenstandswert ab, wie es auch bei Rechtsanwälten üblich ist. Ist dieser Gegenstandswert nur schwer festzulegen, dann bestimmt sich das Honorar nach dem Zeitwert. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn ich für Sie gutachterlich tätig werde, Sie bei einer Betriebsprüfung betreue oder wenn es darum geht, einen Gewerbetreibenden steuerlich zu erfassen. Außerdem kann ich als Steuerberaterin mit Ihnen auch eine freie Honorarvereinbarung treffen, wenn wir dies in einem gesonderten Vertrag regeln.

Nach Zeit

Für eine durchschnittlich komplexe Tätigkeiten nehme ich ein Honorar in Höhe von 200,00 € pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer.

Nach Wert

Erbringe ich für Sie Leistungen, für die sich ein Gegenstandswert bestimmen lässt, dann wird dieser Gegenstandswert mit einem Faktor aus der Steuerberatergebührenverordnung multipliziert – dieser Faktor hängt von der Komplexität meiner Tätigkeit ab. Bei einfachen Aufgaben orientiere ich mich an der unteren Grenze der Faktorspannweite, bei schwierigen Fragen an der oberen Grenze. Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Wert des Interesses oder bei der Buchhaltung aus dem Jahresumsatz oder dem höheren Jahresaufwand. Bei Steuererklärungen errechnet sich der Gegenstandswert nach der Summe der positiven Einkünfte, dem Einkommen oder den Gewerbeertrag. Der Wert des Interesses ist zum Beispiel die Steuerersparnis, die Sie bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid erreichen können, wenn das Finanzamt den Bescheid entsprechend ändert.

Nach Absprache

Für meine Erstberatung berechne ich Ihnen pauschal 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Einigen wir uns auf einen Steuerberatungsvertrag, so wandelt sich diese Honorarzahlung in eine Vorschusszahlung, die ich bei der Abrechnung meiner Tätigkeit dann abziehe. Meine Honorarforderungen gegenüber meiner Mandanten trete ich an die DEGEV Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle eG, Bad Dürkheim ab.

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